Allgemeine Geschäftsbedingungen der M&A Swiss GmbH für 3dtechon.ch
1. Anbieter
3dtechon.ch wird betrieben durch:
M&A Swiss GmbH
Werkstatt: Oberdorfstrasse 24, 5703 Seon, Schweiz
Büro / Sitz gemäss Handelsregister: Pilatusstrasse 19, 5737 Menziken, Schweiz
UID: CHE-440.385.033
Handelsregister-Nummer: CH-400.4.451.800-6
Nachfolgend „M&A Swiss GmbH“ genannt.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen, Dienstleistungen und Verträge über 3dtechon.ch sowie für schriftliche Offerten, Auftragsbestätigungen und individuelle Vereinbarungen der M&A Swiss GmbH.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese durch die M&A Swiss GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Diese AGB gelten insbesondere für Maschinen, CNC-Maschinen, Robotiksysteme, Automationslösungen, Zubehör, Ersatzteile, Optionen, Dienstleistungen, Beratung, Installation, Inbetriebnahme und technische Unterstützung.
3. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angaben auf 3dtechon.ch, insbesondere Preise, technische Daten, Bilder, Verfügbarkeiten, Lieferzeiten, Ausstattungen und Produktbeschreibungen, sind unverbindlich und können jederzeit geändert werden.
Eine Bestellung über den Onlineshop gilt als Anfrage oder Bestellung gemäss den angezeigten Bedingungen. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn die M&A Swiss GmbH die Bestellung schriftlich bestätigt, eine Rechnung ausstellt oder der Zahlungseingang erfolgt ist.
Die M&A Swiss GmbH ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Technische Änderungen durch Hersteller, Lieferanten oder die M&A Swiss GmbH bleiben vorbehalten, sofern die grundsätzliche Funktion der bestellten Ware nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Die im Webshop dargestellten Preise stellen unverbindliche Richtwerte dar und sind kein verbindliches Angebot. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Vertragsunterzeichnung durch die M&A Swiss GmbH zustande.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exkl. Mehrwertsteuer, exkl. Versand, Transport, Verpackung, Versicherung, Zoll, Importabgaben, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Fundamentarbeiten, Elektroanschluss, Druckluftanschluss, Medienanschlüsse und sonstige Zusatzleistungen.
Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei Wechselkursschwankungen, Transportkosten, Lieferantenpreisen, Rohstoffpreisen, Zoll- oder Abgabenänderungen.
Bei EU-Geschäftskunden mit gültiger UID / VAT-Nummer kann eine steuerfreie Lieferung im Reverse-Charge-Verfahren erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kunde ist für die korrekte Angabe und Gültigkeit seiner UID / VAT-Nummer verantwortlich.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt ausschliesslich per Vorkasse, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.
Die Bearbeitung, Beschaffung, Produktion, Konfiguration oder Lieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Bankverbindung:
Kontoinhaber: M&A Swiss GmbH
IBAN: CH61 0028 8288 1450 8001 R
BIC/SWIFT: UBSWCHZH80A
Bank: UBS Switzerland AG
Als Zahlungsreferenz ist die Bestell- oder Rechnungsnummer anzugeben.
Bankspesen, Wechselkurskosten und Gebühren gehen zulasten des Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Kundenspezifische Maschinen und Ausschluss von Rücktritt/Stornierung
Maschinen, Anlagen, Baugruppen, Optionen und Automationslösungen werden regelmässig kundenspezifisch konfiguriert, beschafft, zusammengestellt oder für den jeweiligen Einsatzzweck vorbereitet.
Nach Bestellung und Zahlungseingang ist ein Rücktritt, Widerruf, eine Stornierung oder Rückgabe ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Dies gilt insbesondere für Maschinen und Anlagen, die nach Kundenvorgaben, technischer Konfiguration, Steuerungsauswahl, Zubehör, Optionen, Schnittstellen, Spindel-, Achs-, Mess-, Automations- oder sonstigen Ausstattungsmerkmalen zusammengestellt werden.
Auch wenn einzelne Komponenten aus Serien- oder Massenproduktion stammen, gilt die Gesamtmaschine bzw. Anlage als individuell konfigurierte und kundenspezifische Lieferung.
Eine freiwillige Stornierung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der M&A Swiss GmbH möglich. In diesem Fall können bereits entstandene Kosten, Lieferantenkosten, Transportkosten, Bankspesen, Administrationsaufwand, Wertverluste und sonstige Aufwendungen vollumfänglich verrechnet werden.
Gesetzlich zwingende Rechte wegen nachweisbarer Mängel bleiben vorbehalten.
7. Lieferung, Transport, Gefahrübergang, Lieferverzug und höhere Gewalt
Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Angegebene Lieferzeiten gelten als Richtwerte und beginnen frühestens nach vollständigem Zahlungseingang, vollständiger technischer Klärung sowie Vorliegen aller für die Beschaffung, Konfiguration oder Produktion erforderlichen Informationen.
Die Lieferung erfolgt nach individueller Vereinbarung. Transport, Verpackung, Versicherung, Zoll, Importabgaben, Mehrwertsteuer, Abladung, Kran, Stapler, Einbringung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Elektroanschluss, Druckluftanschluss, Medienanschlüsse, Fundamentarbeiten und sonstige Nebenleistungen sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, am Lieferort rechtzeitig sämtliche Voraussetzungen für die Anlieferung und Abladung sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere geeignete Zufahrt, Entlademöglichkeit, ausreichende Platzverhältnisse, geeignete Hebe- und Transportmittel, tragfähiger Boden, vorbereiteter Aufstellort, erforderliche Bewilligungen sowie die Einhaltung der örtlichen Sicherheitsvorschriften.
Die Gefahr für Verlust, Beschädigung, zufälligen Untergang oder zufällige Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Abladung am vereinbarten Lieferort auf den Kunden über, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf äussere Schäden, Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen. Transportschäden sind sofort auf den Lieferpapieren zu vermerken, fotografisch zu dokumentieren und der M&A Swiss GmbH unverzüglich schriftlich zu melden.
Die M&A Swiss GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen, Leistungshindernisse oder Lieferunmöglichkeit, soweit diese durch aussergewöhnliche Ereignisse verursacht werden, die ausserhalb des Einflussbereichs der M&A Swiss GmbH liegen. Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Terrorismus, Embargos, Sanktionen, Export- oder Importbeschränkungen, behördliche Massnahmen, Pandemien, Epidemien, Naturereignisse, Streiks, Transport- oder Zollverzögerungen, Energie- oder Rohstoffmangel, technische Störungen bei Herstellern oder Lieferanten, Lieferkettenunterbrüche, Insolvenz, Konkurs oder Produktionsausfall von Herstellern, Lieferanten oder Logistikpartnern.
In solchen Fällen verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Die M&A Swiss GmbH ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die Lieferung oder Leistung aufgrund solcher Umstände unmöglich, wirtschaftlich unzumutbar oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich wird.
Im Falle eines solchen Rücktritts durch die M&A Swiss GmbH beschränkt sich die Verpflichtung der M&A Swiss GmbH auf die Rückerstattung bereits erhaltener Zahlungen für die nicht lieferbare Ware oder Leistung, und zwar in derselben Währung, in welcher die Zahlung erfolgt ist. Die Rückerstattung erfolgt ohne Zins und ohne Übernahme weiterer Kosten.
Soweit gesetzlich zulässig, sind weitere Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatz, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbruch, Vertragsstrafen, Kosten für vorbestellte, vorbereitete oder vorgebaute Infrastruktur, Elektroanschlüsse, Fundamente, Umbauten, Personal, Finanzierungskosten, Lagerkosten oder sonstige direkte oder indirekte Folgekosten.
Zwingende gesetzliche Rechte sowie die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit bleiben vorbehalten.
8. Installation, Anschluss und Inbetriebnahme
Installation, Montage, Elektroanschluss, Druckluftanschluss, Medienversorgung, Fundament, Ausrichtung, Sicherheitsprüfung, CE-/Konformitätsabklärungen, Schulung, Programmierung, Automationsintegration und Inbetriebnahme sind nicht im Maschinenpreis enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Für bauseitige Voraussetzungen, Bewilligungen, Stromanschluss, Absicherung, Platzverhältnisse, Fundament, Transportwege, Druckluft, Medienanschlüsse und Sicherheitsvorschriften ist der Kunde verantwortlich.
Eine Inbetriebnahme durch die M&A Swiss GmbH erfolgt nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurde. Ohne schriftlich vereinbarte Inbetriebnahme ist der Kunde für fachgerechte Installation, Anschluss, Prüfung und Betrieb verantwortlich.
9. Werksgarantie
Für Maschinen gilt eine Werksgarantie von 2 Jahren ab Abladung am vereinbarten Lieferort, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Garantie umfasst ausschliesslich nachweisbare Material- oder Herstellungsfehler gemäss den Bedingungen des Herstellers oder Lieferanten.
Nicht von der Garantie umfasst sind insbesondere:
- Verschleissteile
- Betriebsstoffe
- Werkzeuge
- Spannmittel
- Verbrauchsmaterialien
- Schäden durch Fehlbedienung
- unsachgemässe Installation
- falschen Stromanschluss
- falsche Absicherung
- Überlastung
- Kollisionen
- fehlende oder falsche Wartung
- ungeeignete Umgebung
- Feuchtigkeit, Staub, Hitze oder Kälte
- Änderungen durch den Kunden oder Dritte
- Transportschäden nach Gefahrübergang
- Produktionsausfall
- Folgeschäden
- entgangener Gewinn
Nach Ablauf der 2-jährigen Werksgarantie kann eine Garantieverlängerung oder ein Servicevertrag gegen Aufpreis angeboten werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Garantieleistungen können je nach Fall durch Ersatzteile, Reparatur, Nachbesserung oder Unterstützung bei der Abwicklung mit dem Hersteller erfolgen. Ein Anspruch auf Neulieferung, Rücktritt oder Schadenersatz besteht nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
10. Mängelrüge
Der Kunde hat gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt bzw. Abladung zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden.
Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Mängelmeldung muss eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels, Fotos oder Videos sowie Angaben zu Maschine, Seriennummer, Betriebszustand und Einsatzbedingungen enthalten.
11. Haftung
Die Haftung der M&A Swiss GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert der betroffenen Ware oder Dienstleistung beschränkt.
Ausgeschlossen ist jede Haftung für indirekte Schäden, Produktionsausfall, Betriebsunterbruch, Datenverlust, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Mehrkosten des Kunden, Vertragsstrafen Dritter, Finanzierungskosten, Lagerkosten, Ersatzbeschaffungskosten oder sonstige Vermögensschäden.
Die M&A Swiss GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Bedienung, ungeeignete Nutzung, fehlende Wartung, fehlerhafte Installation, falsche Anschlüsse, Eingriffe durch Dritte, nicht freigegebene Änderungen, nicht geeignete Betriebsumgebung oder Nichtbeachtung technischer Anweisungen entstehen.
Zwingende gesetzliche Haftung sowie die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit bleiben vorbehalten.
12. Technische Angaben, Abbildungen und Dokumentation
Technische Daten, Abbildungen, Gewichte, Masse, Leistungsangaben, Steuerungsvarianten, Zubehör, Optionen, Farben und Produktdarstellungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Abweichungen, technische Änderungen oder Weiterentwicklungen durch Hersteller oder Lieferanten bleiben vorbehalten, sofern die grundsätzliche Funktion der Maschine oder Anlage nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Bedienungsanleitungen, technische Dokumentationen, Zertifikate, Prüfprotokolle und Konformitätsunterlagen werden nur in dem Umfang geliefert, wie sie vom Hersteller oder Lieferanten bereitgestellt werden oder ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
13. Export, Import, Zoll und Vorschriften
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung lokaler Vorschriften, Bewilligungen, Sicherheitsanforderungen, Importbestimmungen, Zollformalitäten und Einsatzbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Lieferungen ausserhalb der Schweiz können zusätzliche Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren und Importkosten anfallen. Diese trägt der Kunde.
Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Ware am Einsatzort betrieben werden darf und ob zusätzliche Abnahmen, Zertifizierungen, Sicherheitsnachweise, CE-/Konformitätsprüfungen oder behördliche Genehmigungen erforderlich sind.
14. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der M&A Swiss GmbH.
Die M&A Swiss GmbH ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln, ausreichend zu versichern und nicht ohne schriftliche Zustimmung der M&A Swiss GmbH zu veräussern, zu verpfänden oder sicherungsweise zu übertragen.
15. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung von 3dtechon.ch.
Personendaten werden nur soweit bearbeitet, wie dies zur Abwicklung von Anfragen, Bestellungen, Lieferungen, Zahlungen, Garantie, Service, Kommunikation oder gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf 3dtechon.ch zu entnehmen.
16. Urheberrechte, Marken und Inhalte
Alle Inhalte auf 3dtechon.ch, insbesondere Texte, Bilder, Produktdarstellungen, Logos, technische Beschreibungen und Strukturen, dürfen ohne schriftliche Zustimmung der M&A Swiss GmbH nicht kopiert, verändert, weiterverwendet oder veröffentlicht werden.
Marken, Produktnamen und Herstellerbezeichnungen Dritter werden ausschliesslich zur Beschreibung der angebotenen Produkte oder Kompatibilität verwendet. Alle Rechte bleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
17. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bleiben vorbehalten. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der M&A Swiss GmbH im Kanton Aargau, Schweiz.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.